BEKANNTMACHUNG
Folgende Gegenstände wurden in den Monaten Januar bis März 2022 beim Fundamt der Stadt Zirndorf angezeigt und von den Empfangsberechtigten nicht abgeholt.
- eine Kindermütze
- einen Geldbeutel
- ein Fahrradschloss
- vier Fahrräder
- ein Mobiltelefon
- eine Sporttasche
- verschiedener Schmuck/
- diverse Schlüssel/Bargeld
Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte unverzüglich geltend zu machen. Mit Ablauf eines halben Jahres nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache oder es geht im Falle des Verzichts, auf die Stadt Zirndorf über.
Zirndorf, 04.04.2022
Stadtverwaltung Zirndorf
Thomas Zwingel
Erster Bürgermeister