Ein verändertes Wählerverhalten mit steigender Briefwahltendenz und die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben Veränderungen bei der Einteilung der Stimmbezirke erfordert. Die Zusammenlegung und Neueinteilung der Stimmbezirke folgt außerdem der Umsetzung zwingender wahlrechtlicher Vorschriften im Hinblick auf den Grundsatz der geheimen Wahl. So dürfen Wahllokale, in denen weniger als 50 Wähler ihre Stimmen abgegeben haben, nicht mit der Auszählung beginnen. Gerade die Ortsteile Anwanden und Lind, auf die verhältnismäßig wenige Wahlberechtigte entfallen, rückten bei derartigen Überlegungen bereits in der Vergangenheit in den Fokus des Wahlamtes.
Trotz aller Hoffnungen auf ein baldiges Ende der Pandemie können spürbare Auswirkungen im September 2021 zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Sollten zu diesem Zeitpunkt Kontaktbeschränkungen weiterhin oder erneut angeraten sein, wird die Anzahl der Briefwähler sicherlich zusätzlich ansteigen.
Auf Grund der Erfahrungen mit den Kommunalwahlen 2020 während der Corona-Pandemie hat man sich seitens des Wahlamtes außerdem dazu entschlossen, Wahllokale zum Schutze der Bewohner künftig nicht mehr in Alten- und Pflegeheimen unterzubringen. Betroffen hiervon sind die beiden Nordstadtbezirke 10 und 11. Grundsätzlich kann es auch bei anderen Stimmbezirken zu räumlichen Veränderungen gegenüber früheren Wahlen kommen.
Das zuständige Wahllokal ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben, der allen Wahlberechtigten bis spätestens 5. September 2021 zugehen wird.