Wann gilt eine Radwegebenutzungspflicht?
Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird.
Was gilt hinsichtlich der Benutzungspflicht bei kombinierten und getrennten Geh- und Radwegen?
Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, teilen sich Radfahrer und Fußgänger die Fläche. Radfahrern kommt hier eine besondere Rücksichtnahmepflicht zu.
Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.
Wann darf der Gehweg benutzt werden?
Sofern der Gehweg nicht durch Beschilderung für Radfahrer freigegeben ist, dürfen nur Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg Fahrrad fahren.
Die AGFK hat einen informativen Flyer zum Thema „Miteinander im Verkehr“ herausgegeben:
https://agfk-bayern.de/dateienupload/dokumente/Publikationen_AGFK/Miteinander_im_Verkehr_Ansicht.pdf