Aus dem Stadtrat

November 2016

Mehr als 27 Tagesordnungspunkte beschäftigten den Zirndorfer Stadtrat in der November-Sitzung über 2 Stunden. Neben diversen Beschlüssen zum Zirndorfer Ortsrecht, der Kinderbetreuung, dem Integrationsbeirat, der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Anwanden-Lind und den Buslinien im Landkreis stand vor allem das Bibert Bad im Fokus der Beschlussfassung.

Bibert Bad beschäftigt den Zirndorfer Stadtrat

Einstimmig beschlossen wurde vom Zirndorfer Stadtrat, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Zirndorf, nämlich das Bibert Bad, in zwei Punkten abzuändern. So entfällt ab Januar 2017 der Passus zur Gemeinnützigkeit und die Zuständigkeit des Bäderausschusses wurde hinsichtlich so genannter „erfolggefährdender Mehraufwendungen“ angepasst. Bürgermeister Thomas Zwingel schlug ebenso wie Wirtschaftsprüfer Peter Storg vor, dem Leiter des BBZ, Helmut Oswald, hierbei einen größeren Spielraum zuzubilligen. „Sonst können wir den Bäderausschuss alle zwei Wochen tagen lassen und das macht ja wirklich keinen Sinn.“ Offiziell festgestellt wurden auch die geprüften Jahresabschlüsse der Jahre 2013 bis 2015. Mit dem Beschluss des Wirtschaftsplanes für 2017 wurden letztlich noch die Weichen für die Zukunft gestellt.

 

Ein Waldkindergarten für die Bibertstadt

Aktuell werden 760 Kinder in den Zirndorfer Kindertagesstätten betreut. Die Einrichtungen haben damit ihre Aufnahmekapazität erreicht.  Weil aber eine Abfrage der laufenden und geplanten Bauvorhaben im Stadtgebiet in den kommenden Jahren einen weiteren Bedarf an Betreuungsplätzen vermuten lässt, muss dieser Entwicklung seitens der Stadt langfristig, durch Maßnahmen wie dem Neubau der KiTa Weiherhof entgegengewirkt werden. Als kurzfristige Lösung, um einen Betreuungsengpass zu vermeiden, kommt die Schaffung eines Waldkindergartens für 30 Kinder in Betracht. Die hauptsächliche pädagogische Betreuung findet in Waldkindergärten in der Natur statt. Die örtlichen Gegebenheiten rund um den Stadtwald bieten eine optimale Ausgangslage. Spezielle Bauwägen dienen bei extremen Wetterlagen als Domizil.

Die Begeisterung der Stadtratsmitglieder, einen Waldkindergarten zu schaffen, spiegelte sich im einstimmigen Abstimmungsverhalten wieder. Mit breiter Mehrheit wurde außerdem der Verein Moggerla e. V., der in Fürth bereits erfolgreich eine derartige Einrichtung führt, mit der Trägerschaft betraut. Nun ist die Verwaltung an der Reihe, Angebote für die Bauwägen einzuholen.

 

Zuwachs für den Integrationsbeirat

Mit einstimmigem Beschluss wurde Akin Ishak Yilmaz vom Stadtrat in den Zirndorfer Integrationsbeirat berufen.

Der Integrationsbeirat, der bis zur November-Sitzung nur noch aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestand, versucht regelmäßig eigenständig, neue Interessenten für die ehrenamtliche Arbeit im Beirat zu finden. Mit Akin Yilmaz haben sie genau den Richtigen gefunden. Der Dachdecker engagierte sich bereits vor der offiziellen Ernennung freiwillig im Beirat und ist mit der Arbeit des Gremiums deshalb bereits bestens vertraut.

Die Amtszeit des amtierenden Integrationsbeirates läuft noch bis Ende 2017.

 

Kommandanten bestätigt

In der ordentlichen Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Anwanden-Lind am 17. Oktober wurde Matthias Schindler zum Kommandanten und Gerd Götz zu dessen Stellvertreter wieder gewählt. Der Hauptausschuss des Zirndorfer Stadtrats hat den gewählten Kommandanten und dessen Stellenvertreter im Benehmen mit Kreisbrandrat Dieter Marx, der keinerlei Einwände vorzubringen hatte, zu bestätigen. Mangels geplanter Ausschusssitzung bestätigte ausnahmsweise der Stadtrat den Kommandanten samt Stellvertreter – natürlich einstimmig.

 

Recht und Ordnung in der Bibertstadt

Neben den Rechtsvorschriften von Bund und Land bestimmt das Zirndorfer Ortsrecht das gesellschaftliche Miteinander in der Bibertstadt. In der Novembersitzung des Zirndorfer Stadtrats wurden insgesamt gleich fünf Rechtsvorschriften beschlossen.

Nach der Änderung der Betriebssatzung für das Bibert Bad wurden die Abwassergebühren der Stadt Zirndorf ab Januar auf 2,32 Euro für das Schmutzwasser und auf 0,26 Euro für das Oberflächenwasser festgesetzt. Grundlage für die neuen Gebühren bildet die Änderung der so genannten Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage der Stadt Zirndorf.

Aus rein formellen Gründen, wurde die Straßenreinigungs- und Sicherungsverodnung um einen Nebensatz, der der Klarstellung zur so genannten Vorder- und Hinterliegerregelung dienen soll, ergänzt.

Weil sie längst nicht mehr zeitgemäß ist, wurde außerdem die Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten abgeschafft. Eine entsprechende Bundesverordnung und das Feiertagsschutzgesetz gewährleisten bereits den Lärmschutz der Bevölkerung bundeseinheitlich. In einem Jahr will der Stadtrat aber nochmals über die Erforderlichkeit einer entsprechenden Verordnung beraten.

Zuletzt wurden durch Satzungsbeschluss außerdem die vier verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 festgesetzt. Die Gewerbetreibenden in der Zirndorfer Innenstadt dürfen deswegen am 19. März, 18. Juni, 20. August und 22. Oktober ihre Türen öffnen.

 

Zirndorfs Beitrag zur Verkehrsverbesserung

Weil der Vertrag des Landkreises, der primär für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig ist, mit dem Busunternehmen DB Regionalverkehr Bayern GmbH für die Linienbündel der VGN-Linien 150 und 151 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 endet und der Kreisausschuss grundsätzlich eine Vorabveröffentlichung der Vergabeabsicht beschlossen hat, hatte der Zirndorfer Stadtrat in der November-Sitzung über die Zustimmung zum Leistungsumfang und zur Kostenübernahme für die Jahre 2019 bis 2028 zu entscheiden.

Die tatsächliche finanzielle Belastung wird zwar erst nach der Ausschreibung durch den VGN bekannt, jedoch liegt die geschätzte Ausgleichszahlung für die Linie 150 bei rund 33.000 Euro pro Jahr und für die Linie 151 bei rund 40.000 Euro. „Gute Buslinien sind ein wichtiger Faktor für die Mobilität gerade auch unserer älteren Mitbürger“, betonte Bürgermeister Zwingel. „Das muss uns dieses Geld daher wert sein.“

Zwar wurde aus den Reihen des Stadtrats Überlegungen des Landratsamtes, die Haltestellen Marktplatz und Angerzeile nicht mehr durch die Linie 151 anfahren zu lassen kritisiert, die Zustimmung zur Kostenbeteiligung wurde jedoch einstimmig erteilt.

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