Haushaltsberatungen terminiert
In die Haushaltsberatungen für das aktuelle Haushaltsjahr kann der Zirndorfer Stadtrat 2019 erst ein wenig später als üblich einsteigen. Grund hierfür ist die Zeitspanne, die die Regierungsbildung im Zuge der bayerischen Landtagswahl im vergangenen Jahr in Anspruch genommen hat, so Bürgermeister Thomas Zwingel. Insbesondere wird die Höhe der Schlüsselzuweisungen, die einen kommunalen Haushalt maßgebend beeinflussen, voraussichtlich erst Anfang Februar den Städten und Gemeinden bekanntgegeben. Kommunale Beratungen machen vor diesem Termin wenig Sinn, da sonst möglicherweise Korrekturen nötig sind. Nach den Haushaltsberatungen soll der städtische Etat dann Mitte April verabschiedet werden.
Datenschutz beschäftigt auch die Kommunalverwaltung
Nicht nur Privatunternehmen aller Art, auch die Kommunen unterstehen dem Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung. Für den Landkreis Fürth und all seine zugehörigen Landkreisgemeinden gibt es seit dem 1. Januar einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten. In der Januarsitzung wurde mit Anja Gugel aus den Reihen der Zirndorfer Verwaltungsmitarbeiter außerdem ein „Stellvertreter vor Ort“ ernannt.
Zweckentfremdung von Wohnraum
Insbesondere in größeren Städten stellt die Zweckentfremdung von Wohnraum im Hinblick auf die Wohnungsknappheit ein ernstes Ärgernis dar. Wohnungen, die Urlaubern oder Geschäftsreisenden als Ferienwohnungen oder für Kurzaufenthalte angeboten werden, stehen auf dem regulären Wohnungsmarkt schließlich nicht zur Verfügung. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erachtet kommunale Satzungen zum Zweckentfremdungsverbot deswegen grundsätzlich für empfehlenswert.
Ob eine derartige Zweckentfremdungssatzung auch für die Bibertstadt sinnvoll ist, darüber hatte der Stadtrat im Januar zu entscheiden. Die Verwaltung steht einer entsprechenden Satzung für Zirndorf derzeit noch skeptisch gegenüber. So könne zwar einerseits der Wohnungsbestand gesichert werden, gleichzeitig werden aber der Tourismus oder etwaige Gewerbeansiedlungen, die ja beide durchaus gewünscht sind, eingeschränkt. Für die Überwachung der Vorgaben und Ahndung eventueller Verstöße würde, weil diese Aufgaben sehr arbeits- und zeitintensiv ausfallen, außerdem zusätzliches Personal erforderlich. Nach ausgiebigen Beratungen haben sich schließlich alle Fraktionen im Stadtrat gegen den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung zum jetzigen Zeitpunkt entschieden. Im Bedarfsfall könnte eine solche Satzung aber jederzeit noch erlassen werden. Zunächst möchte man aber noch die Erfahrungen anderer Städte abwarten.