Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte – Ein Spagat zwischen Transparenz und Rechtmäßigkeit
„Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung […] bekanntzumachen. […] Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“, so steht es in der Bayerischen Gemeindeordnung, dem Regelwerk und damit Arbeitswerkzeug für die kommunalpolitische Arbeit geschrieben. Um dem interessierten Bürger gegenüber mehr „Transparenz“ zu gewährleisten, beantragten die Freien Wähler nun die Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes und die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte. Letzeres wurde auf dringendes Anraten von Bürgermeister Thomas Zwingel, der als studierter Verwaltungsbeamter bestens mit den Vorschriften der Gemeindeordnung vertraut ist, mehrheitlich abgelehnt. Die Ablehnung bedeutet allerdings keineswegs einen Einschnitt in die Transparenz der Arbeit von Stadtverwaltung und Stadtrat, sondern folgt schlichtweg der geltenden Rechtslage. Da die Formulierung der oben zitierten Gesetzespassage – im Gegensatz zur ganz eindeutigen Kommentarliteratur – des Öfteren für Verwirrung gesorgt hat, hat der Bayerische Landtag jüngst sogar eine unmissverständliche Konkretisierung beschlossen. Ab April 2018 wird in der Gemeindeordnung klargestellt, dass nur die öffentlichen Tagesordnungspunkte genannt werden dürfen.
Mehrheitlich beschlossen wurde hingegen, künftig einen verbindlichen Tagesordnungspunkt zur Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes auf die Agenda zu setzen. Rechtlich steht einem derartigen Beschluss nichts entgegen, die Praxisrelevanz wird seitens der Verwaltung jedoch eher gering eingeschätzt. Schließlich dürfen weit über 90 % der in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Entscheidungen nie veröffentlicht werden.
Haushalt einstimmig verabschiedet
Besonders erfreulich gestaltete sich die Verabschiedung des städtischen Etats mit einem Gesamtvolumen von rund 74,7 Millionen Euro für das aktuelle Haushaltsjahr. Finanziell steht die Bibertstadt 2018 gut da, Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht benötigt. Rund 1,7 Millionen Euro an Verbindlichkeiten können zusätzlich getilgt werden, immerhin 3,7 Millionen Euro wandern in die Rücklage für die kommenden Jahre. Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde selbstverständlich auf der städtischen Homepage veröffentlicht und können in der Stadtkämmerei eingesehen werden.
Umfassendes Auskunftsrecht nicht zulässig
Entgegen dem dringenden Rat des Bürgermeisters hat der Zirndorfer Stadtrat in der Dezember-Sitzung des vergangenen Jahres mehrheitlich ein Informations- und Auskunftsrecht des Jugendrates, einem freiwillig geschaffenen Gremium, bestehend aus je einem Mitglied pro Stadtratsfraktion und einer Vertretung der Stadtverwaltung, beschlossen. Im Wissen um die Rechtswidrigkeit des Beschlusses war es die Pflicht von Bürgermeister Thomas Zwingel, den besagten Beschluss nach den Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung zu beanstanden. Mit Schreiben vom 26. Februar 2018 hat das Landratsamt Fürth die Beanstandung bestätigt und den Beschluss, verbunden mit der Bitte um Aufhebung, als rechtswidrig eingestuft. So darf dem Jugendrat, einem Gremium, das die Gemeindeordnung so nicht vorsieht, kein generelles Auskunftsrecht eingeräumt werden. Auch eine fehlende Regelung zum Aufgabenbereich und den Beteiligungsmöglichkeiten des Jugendrats in der Geschäftsordnung des Zirndorfer Stadtrates wurde gerügt. Nach hitzigen Wortbeiträgen der Befürworter des Informations- und Auskunftsrechts, unterbreitete Stadtoberhaupt Thomas Zwingel den Kompromissvorschlag, die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines rechtlich einwandfreien Satzungsentwurfs für die Arbeit des Jugendrates zu beauftragen. Ohne Gegenstimmen wurde schließlich der rechtswidrige Beschluss aus der Dezember-Sitzung aufgehoben und dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt.
Investition in die Verkehrssicherheit beschlossen
Mit breiter Mehrheit wurde eine Beteiligung am Umbau der Weiherhofer Einmündung an der Verbindungsstraße zwischen Wachendorf und Banderbach beschlossen. Zuletzt hatte ein tragischer Verkehrsunfall mit Todesfolge die Diskussion um eine Verkehrsverbesserung an der besagten Einmündung entfacht. Obwohl der jüngste dramatische Unfall auf ein Fehlverhalten des Unfallopfers zurückzuführen ist, ereigneten sich auch zuvor schon ähnlich tragische Vorfälle auf der Strecke. Nach einer kurzen kontroversen Diskussion einigte man sich zum Schutz der Passanten und insbesondere der Kinder, die den naheliegenden SV Weiherhof fußläufig erreichen wollen, auf eine Beteiligung am Einmündungsumbau durch den Landkreis. Rund 136.000 Euro beträgt der Kostenanteil der Stadt Zirndorf nach Abzug aller Zuwendungen.