Aus dem Stadtrat

März 2017

Die März-Sitzung des Zirndorfer Stadtrats präsentierte sich ganz im Zeichen der Zahlen. So stand vor allem die Haushalteverabschiedung im zentralen Fokus.

Haushalt verabschiedet

Nach ausführlichen und konstruktiven Haushaltsberatungen im Februar stand im März schließlich die Verabschiedung des städtischen Etats mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 62,7 Millionen Euro auf der Tagesordnung. Stellenplan, Finanzplan, Haushaltsplan und Haushaltssatzung für 2017 wurden jeweils mit nur wenigen Gegenstimmen vom Stadtrat mit breiter Mehrheit genehmigt. Mit dem Haushaltsbeschluss ist der Grundstein für die Arbeit der Verwaltung gelegt. Bevor kostenintensive, langfristige Maßnahmen begonnen werden können, fehlt jetzt nur noch die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Unterstützung für Träger der Kinderbetreuung

Erst im Februar hatte der Zirndorfer Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen mehrheitlich beschlossen, die Bundesmittel für die Betreuung von U-3 Kindern mangels entsprechender rechtlicher Verpflichtung und unter Berücksichtigung der prekären Haushaltssituation nicht mehr an die Träger der Einrichtungen weiterzureichen. Wie sich anschließend jedoch herausstellte, hatten die Träger die Mittel bereits in deren Haushaltsplanungen einberechnet. Ein Ausgleich durch erhöhte Elternbeiträge scheidet wegen der Kurzfristigkeit aus. In diesem Zusammenhang widersprach Bürgermeister Thomas Zwingel der Darstellung im letzten CSU-Heft, er habe den Stadtrat in dieser Hinsicht falsch informiert. Er habe lediglich die Sichtweise der kommunalen Spitzenverbände dargelegt. Die Bundesmittel stünden eben gerade nicht den Trägern der Einrichtungen, sondern der Stadt zu. Eine Weitergabe an die Träger sei eine rein freiwillige Leistung. Entsprechend unterschiedlich würden die Gemeinden auch damit verfahren. Seitens der Stadtverwaltung war von Anfang an nur geplant, die Bundesmittel nicht an die auswärtigen Einrichtungen weiterzugeben. Der Antrag, auch die Zirndorfer Kitas nicht mehr zu so zu finanzieren, kam im Hauptausschuss von CSU-Sprecher Jürgen Grötsch. Gerade weil die Umsetzung im laufenden Jahr für die Träger nicht mehr zu bewerkstelligen wäre, habe er dann im Stadtrat anders votiert, so Zwingel. In einem Gespräch zwischen Stadtverwaltung, Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Zirndorfer Einrichtungen Mitte März habe man sich auf die stufenweise Einbehaltung der Bundesmittel für Zirndorfer Träger geeinigt. So sollen die Bundesmittel 2017 noch vollständig an die Zirndorfer Träger weitergereicht werden, 2018 reduziert sich der Betrag  um die Hälfte und im Folgejahr weiter auf 25 Prozent. Ab dem Jahr 2020 werden die Bundesmittel dann gänzlich einbehalten; auswärtige Einrichtungen erhalten ab sofort keine Bundesmittel mehr weitergereicht. Insgesamt wird der städtische Haushalt dadurch bis 2020 um rund 256.000 Euro entlastet.

 

Über eine „nachträgliche Anschubfinanzierung“ in Höhe von 20.000 Euro darf sich auch das Familienzentrum freuen. Das Kinderhaus „riesengroß und klitzeklein“ hatte 2015 ein Defizit in Höhe von rund 31.500 Euro erwirtschaftet und die Übernahme des Defizits durch die Stadt Zirndorf beantragt. Die Unterdeckung führt Einrichtungsleiterin Gabriele Bohrer auf eine mangelnde Auslastung zurück. Das ursprünglich gemeldete Defizit hatte sich nach Überprüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt noch um rund 13.000 Euro reduziert. Einen Defizitausgleich wollte der Stadtrat aber aus Gründen der Gleichbehandlung nicht akzeptieren, die „nachträgliche Anschubfinanzierung“ stellt so nur einen weiteren, einmaligen Zuschuss dar.

 

Ortsrecht angepasst

Beschäftigten musste sich der Zirndorfer Stadtrat auch mit einigen ortsrechtlichen Vorschriften. So bedarf beispielsweise die Umwandlung bei der Leitung der Volkshochschule zur hauptamtlichen Stelle aus organisatorischen Gründen eine neue Aufgaben- und Benutzungssatzung. Eine organisatorische Änderung war – ohne Entgelte und Honorare zu erhöhen – auch bei den dazugehörigen Gebühren erforderlich. Weil außerdem die Fälligkeiten der Semestergebühren für das Kreativzentrum geändert werden sollen, war auch bei der Gebührensatzung für das Kreativzentraum eine formelle Änderung vorzunehmen. Statt bisher am 1. März (für das Wintersemester) und 1. Juli (für das Sommersemester), sind die Gebühren künftig zum 12. Februar und 12. Juni fällig. Die Gebührensätze und die Semesterdauer bleiben ebenfalls unberührt.

 

Kontrovers diskutiert wurde außerdem die städtische Stellplatzsatzung. Die Verwaltung hatte einen Antrag aus den Reihen des Stadtrats zum Anlass genommen, die Satzung komplett zu überholen und dem Stadtrat den entsprechenden Entwurf zu präsentieren.

Die Erforderlichkeit, die Stellplatzsatzung um Fahrradabstellplätze zu erweitern, sahen nur die Grünen als gegeben. Die restlichen Fraktionen wollten Bauherren diesbezüglich keine „Hürden“ bereiten. Man einigte sich außerdem mit breiter Mehrheit darauf, den Betrag für die Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge auf 7.000 Euro pro Stellplatz zu erhöhen.

 

Alle Änderungen und Neuerungen bei ortsrechtlichen Vorschriften werden im amtlichen Teil des Zirndorfer Lokalanzeigers sowie auf der Homepage der Stadt Zirndorf veröffentlicht.

 

 

Verwaltungsrat der Zirndorfer Stadtentwicklungsgesellschaft vervollständigt

Weil Stadtratsmitglied Dieter Sebastian zum 30. April turnusgemäß aus dem Verwaltungsrat der Zirndorfer Stadtentwicklungsgesellschaft ausscheidet – die Mitglieder werden jeweils für fünf Jahre berufen – ist sein Sitz, der entsprechend des sogenannten d‘Hondtschen Verteilungsverfahrens der CSU-Fraktion zusteht, neu zu besetzen. Von der CSU-Fraktion wurde das erfahrene Verwaltungsratsmitglied erneut vorgeschlagen. Der Stadtrat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

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