Nach monatelangen internen Vorbereitungen gelten seit dem 11. Juni 2016 die neuen, einheitlichen Verkehrsregeln für die Innenstadt. Nach Abschluss aller strategischen Überlegungen war Muskelkraft gefragt: 45 Verkehrszeichen, jedes davon mehrere Kilo schwer, mussten die zuständigen Kollegen im städtischen Bauhof neu montieren und sogar über 100 alte Schilder zurückbauen.
Unterschiedliche zulässige Geschwindigkeiten und sich ständig ändernde Vorfahrtsregelungen gehören seither der Vergangenheit an. Stattdessen gelten im kompletten Innenstadtbereich ein einheitliches Tempolimit von 20 Stundenkilometern und die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Verkehrsberuhigte Bereiche, umgangssprachlich besser bekannt als „Spielstraßen“, gibt es nicht mehr.
Die neuen Regeln schaffen Klarheit, Sicherheit und reduzieren neben dem Durchgangsverkehr natürlich auch den Verkehrslärm. Bürgermeister Thomas Zwingel steht deshalb hinter der vom Stadtrat im Oktober 2015 beschlossenen Verkehrskonzeption, versteht gleichzeitig aber auch die Sorgen der Autofahrer: „Freilich ist es eine Umstellung, dass die Banderbacher Straße ab der Kreuzung bei der Feuerwehr stadteinwärts nun mit maximal 20 Stundenkilometern auf dem Tacho befahren werden darf und in der Schützenstraße neben dem neuen Tempolimit den von rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren ist. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase werden sich alle Autofahrer an die neuen Regelungen gewöhnt haben und erkennen, dass der Nutzen alle Befürchtungen übersteigt!“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- In allen Straßen innerhalb des Ringes Bahnhof- / Wallenstein- / Mühl- / Mond- / Albert-Einstein-Straße gilt Tempo 20 km/h.
- In dieser „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich 20 km/h-Zone“ gilt grundsätzlich an allen Einmündungen die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“.
In den ersten Monaten nach der Einführung der neuen Verkehrsregelung wird an den „Einfahrtstoren“ zur 20 km/h-Zone mit einem Zusatzschild auf die neue Situation hingewiesen. An Einmündungen, die bisher nicht vorfahrtsberechtigt waren, wird zeitlich begrenzt das Verkehrszeichen VZ 102 „Vorfahrt von rechts“ angebracht.
Nachdem die Messstellen rechtssicher eingemessen und festgelegt wurden, sollen dann auch wieder Geschwindigkeitskontrollen in der Innenstadt beginnen.