Neue Verkehrsregeln für die Innenstadt

Tempo 20 und eine einheitliche Vorfahrtsregelung

Mitte Juni geht das neue Verkehrskonzept für die Innenstadt an den Start. Sobald die neuen Schilder, die bereits seit Wochen vorbereitet werden, sichtbar aufgestellt sind, gilt neben einer einheitlichen Vorfahrtsregelung auch ein Tempolimit von 20 Stundenkilometern.

43/2016: Zone 20

Die 20 km/h-Zone, bereits seit 01.01.1990 Bestandteil der Straßenverkehrsordnung (StVO), fördert die Verkehrssicherheit und Lärmreduzierung im Straßenverkehr wesentlich und trägt sogar zur Reduzierung des reinen Durchgangsverkehrs bei. Der Verkehrsausschuss des Zirndorfer Stadtrates hat sich im Oktober des vergangenen Jahres deswegen bewusst für eine neue Verkehrskonzeption im Innenstadtbereich entschieden.

Durch die neue Zonenregelung wird außerdem der realen Verkehrssituation Rechnung getragen. Die empirische Erfahrung, gewonnen aus Geschwindigkeitsmessungen mit Verkehrszählungsgeräten, belegte in der bisherigen 10 km/h-Zone bereits eine tatsächlich Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 bis 22 Kilometern pro Stunde. Gerade in Straßenzügen mit Gewerbeanliegern war eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 10 Stundenkilometern ohnehin nur schwer vermittelbar.

Die Einführung der 20 km/h-Zone ermöglicht nunmehr auch wieder eine Geschwindigkeitsüberwachung. Der fehlenden Zuordnung eines Verkehrszeichens im amtlichen Verkehrszeichenkatalog geschuldet, durften Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der 10 km/h-Zone bereits seit 2014 nicht mehr geahndet werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

 

  • In allen Straßen innerhalb des Ringes Bahnhof- / Wallenstein- / Mühl- / Mond- / Albert-Einstein-Straße gilt Tempo 20 km/h.
  • In dieser „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich 20 km/h-Zone“ gilt grundsätzlich an allen Einmündungen die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“.
  • Mit der Umstellung der bisherigen 10 km/h-Zonen, verkehrsberuhigten Bereiche und teilweise auch unbegrenzten 50 km/h-Bereichen im Innenstadtbereich zur einheitlichen 20 km/h-Zone gehören die ständig ändernden Vorfahrtsregelungen der Vergangenheit an.

 

In den ersten Monaten nach der Einführung der neuen Verkehrsregelung wird an den „Einfahrtstoren“ zur 20 km/h-Zone mit einem Zusatzschild auf die neue Situation hingewiesen. An Einmündungen, die bisher nicht vorfahrtsberechtigt waren, wird zeitlich begrenzt das Verkehrszeichen VZ 102 „Vorfahrt von rechts“ angebracht.
Nachdem die Messstellen rechtssicher eingemessen und festgelegt wurden, sollen dann auch wieder Geschwindigkeitskontrollen in der Innenstadt beginnen.

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