Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

Erreichbarkeit der Zirndorfer Stadtverwaltung

Pandemiebedingt bleibt das Zirndorfer Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Rathausbesuche sind bis auf Weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist Vermeidung von Sozialkontakten. Nach reiflicher Überlegung hat sich Bürgermeister Thomas Zwingel in Absprache mit den übrigen Landkreis-Bürgermeistern deshalb dazu entschlossen, das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen zu halten. „Wir schließen das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr zum Schutze der Bürger und unserer Mitarbeiter, um die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen und die Verwaltung funktionsfähig zu halten. Natürlich bleiben die Mitarbeiter im Zirndorfer Rathaus trotzdem erreichbar, wir sind weiterhin für unsere Bürger da“, betont der Bibertstadt-Bürgermeister, der die Rathausschließung alleine wegen des „harten Lockdowns“ als geboten betrachtet.

 

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung

Viele Anliegen lassen sich auch telefonisch, per Mail oder online über das Bürgerserviceportal der Stadt Zirndorf klären. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0911/9600-0 oder der E-Mail-Adresse stadt@zirndorf.de mit ihren Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Ist ein persönlicher Kontakt unverzichtbar, kann auf diesem Weg auch kurzfristig eine Terminvereinbarung erfolgen.

Nähere Informationen zu den Ansprechpartnern und dem Bürgerserviceportal finden sich auf der städtischen Homepage (www.zirndorf.de) unter der Rubrik „Rathaus und Politik“.

 

Termine im Rathaus

Beim Besuch der Stadtverwaltung sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten:

 

  • Es muss verpflichtend eine Schutzmaske getragen werden! Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger und für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus während des Bürgerkontakts.
  • Auch ist stets auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
  • Der Zutritt ist auf eine Person zu beschränken. Familienangehörige, insbesondere Kinder sollten grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
  • Die Mitarbeiter im Rathaus sorgen für eine ausreichende Belüftung der Büroräume.

 

 

 

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