Das Wahlamt informiert

Bürgermeister Stichwahl am 29.03.2020

Durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.03.2020 wird die Bürgermeisterstichwahl am 29.03.2020 als reine Briefwahl durchgeführt. Die Entscheidung soll zur Verlangsamung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beitragen.

Alle Wahlberechtigten erhalten für die Bürgermeisterstichwahl am 29.03.2020 einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen zugeschickt. In einem wahren Kraftakt wurden im Zirndorfer Rathaus in weniger als 24 Stunden stolze 20.781 Briefwahlunterlagen verpackt und an die Deutsche Post übergeben.

 

Wahlberechtigte, die bis Donnerstag, 26.03.2020, 15 Uhr, noch keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden gebeten, das Wahlamt zu kontaktieren (0911/9600-207 oder wahlamt@zirndorf.de).

 

Trotz „Ausgangssperre“ dürfen Wahlberechtigte ihren Wahlbrief auch im städtischen Briefkasten am Zirndorfer Rathaus abgeben. Eine entsprechende Regelung sieht die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 explizit vor. Wahlbriefe können im Bereich der Deutschen Post auch entgeltfrei über die „regulären“ Briefkästen befördert werden. Jedoch bleibt zu beachten, dass jeder Wahlberechtigte selbst für den fristgerechten Zugang seines Wahlbriefs bis 18 Uhr am Wahltag verantwortlich ist.

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