Insbesondere der so genannte Soziale Wohnungsbau war den Bürgermeistern ein Anliegen. Hier habe die Politik in den letzten Jahrzehnten viel zu wenig getan, so Zirndorfs Stadtoberhaupt Thomas Zwingel. Daher sei es dringend erforderlich gewesen, dass der Staat vor einigen Jahren wieder verstärkt in die Förderung des Wohnungsbaus eingestiegen sei. Schließlich sei die Schaffung ausreichenden Wohnraums ein Verfassungsauftrag, wie Gemeindetags-Geschäftsführer Franz Dirnberger betonte.
Für „vorbildlich“ hält Bürgermeister Zwingel die Vorgehensweise der Zirndorfer WBG, einerseits bestehende Wohnungen zu sanieren wie im Bergviertel und an der Weinleithe, andererseits aber auch neuen Wohnraum zu errichten. Mit der Gründung einer eigenen Baugesellschaft ZiWoBau habe man hierfür beste Voraussetzungen geschaffen. Doch leider reichten die Bauflächen in Zirndorf nicht aus. Landwirte verkaufen ungern ihre Grundstücke, da sich der Verkauf finanziell nicht lohne. Am Ende müssen Landwirte teilweise noch Verwahrgelder zahlen.
Auch plane man Kooperationen mit anderen Gemeinden im Landkreis. „Wir haben das KnowHow, andere die Flächen, die wir in Zirndorf so dringend benötigen. Hier kann man vielleicht eine gute Symbiose schaffen“, so Zwingel.
Bauplanungsrecht ist Bundesrecht. Allerdings gibt es in den verschiedenen Bundesländern ganz unterschiedliche Notwendigkeiten. Was in einem Zuzugsland wie Bayern gebraucht wird, ist in Mecklenburg-Vorpommern vielleicht gänzlich überflüssig „§ 15 b Baugesetzbuch soll die Bebauung von Ortsrändern etwas erleichtern“, so Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg. „Für uns ist das wichtig. Allerdings gilt diese Regelung nur bis Jahresende. Daher muss der Freistaat über eine Bundesratsinitiative eeine Verlängerung erwirken.“
„Beim Bau von staatlich geförderten Sozialwohnungen müsste eigentlich die Stadt als Investor auftreten. Diese erhält mehr Förderung als eine Wohnungsbaugesellschaft“, so Dr. Dirnberger. Hier entstehe aber wieder das Problem, dass die Kommunen mehrere Millionen Euro an Darlehen in den Haushalt aufnehmen müssten, die die Kommunalaufsicht vermutlich nicht genehmigen werde. Eine Anpassung der Förderrichtlinien durch den Staat sei daher wünschenswert.