September 2014

Die September-Sitzung des Zirndorfer Stadtrats wurde eingeleitet mit der Würdigung des langjährigen Engagements von Detlef Langhardt für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Im Namen des gesamten Stadtrats überreichte Bürgermeister Thomas Zwingel als Zeichen der Anerkennung – dem Anlass der Ehrung entsprechend – „Zirndorfer Handtücher“ mit aufgesticktem Stadtwappen.

Freilich galt es nach der Sommerpause auch wieder einige Beschlüsse zu fassen.
So wurde die Verwaltung auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beauftragt, die Möglichkeit zur Genehmigung einer Fernbushaltestelle im Stadtgebiet, möglichst in Nähe des Zirndorfer Bahnhofes, zu prüfen.
Ebenfalls auf Antrag der Sozialdemokraten wurde beschlossen, den früheren Bürgermeister Wilhelm Stettner für eine Straßen- oder Platzbenennung vorzumerken. Schließlich war es Stettner, der als erster berufsmäßiger Bürgermeister Zirndorfs im Jahre 1921 die Hausnummerierung einführte.
Durchaus kontrovers diskutiert wurde erneut die Einstufung der Weiherhofer Hauptstraße im Rahmen des Vollzugs der Straßenausbaubeitragssatzung. In der Dezember-Sitzung des vergangenen Jahres hatte der Stadtrat mehrheitlich die Klassifizierung als Hauptverkehrsstraße, was sich für die Anlieger etwas kostengünstiger auswirkt, beschlossen. Entgegen dem dringenden Rat der Verwaltung erfolgte dies ohne neuerliche Rücksprache mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Fürth. Die Aufsichtsbehörde hatte bereits zuvor angedeutet, die Straße müsse als sog. „Haupterschließungsstraße“ abgerechnet werden. Einem Schreiben der Kommunalaufsicht, wonach um Berichtigung der Einstufung gebeten wurde, zum Trotz beschloss die Mehrheit des Zirndorfer Stadtrates in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der SPD nun erneut die Klassifizierung als Hauptverkehrsstraße. Bürgermeister Thomas Zwingel warnte die Stadtratsmitglieder vor der Rechtswidrigkeit des Beschlusses, doch ignorierten CSU, Freie Wähler und drei der vier Grünen diese Warnung. Mit der Aufhebung der Entscheidung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist zu rechnen. Für die Stadträte, die sich der Meinung der Rechtsaufsicht widersetzt haben, könnte dies teuer werden, wenn das Landratsamt Schadenersatz fordern sollte.
Erfreulicher gestaltete sich der Beschluss hinsichtlich der Attraktivierung des Zirndorfer Kirchweihfestzuges. Einstimmig wurde ein neues Bewertungssystem für die Festzugprämierung beschlossen. Lag das Preisgeld für die beste Preisgruppe bisher bei überschaubaren 46 Euro, dürfen sich die „schönsten Festwägen und Gespanne“ künftig über ein Preisgeld in Höhe von 100 Euro freuen. Im Gegenzug wurden die Bewertungsmaßstäbe moderat angehoben.
Außerdem sollen künftig alle Zirndorfer Kirchweihvereine, die im Rahmen der Kirchweihen traditionelle Veranstaltungspunkte wie den Betzentanz und das Kärwaliedersingen eigenverantwortlich durchführen, einen Zuschuss in Höhe von jeweils 100 Euro erhalten.

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