In der Oktober-Sitzung des Zirndorfer Stadtrats stellte sich der neue Kommandant der Zirndorfer Feuerwehr, Jochen Bernecker, dem Beschlussgremium vor.
Erneut thematisiert wurde außerdem das Straßenausbeitragsrecht. Der Zirndorfer Stadtrat positionierte sich geschlossen für eine gerechtere Handhabung des Straßenausbaubeitragsrechts. Das Beschlussgremium der Bibertstadt fordert eine bayernweit einheitliche gesetzliche Regelung.
Unzählige Stunden führte das Beschlussgremium in den vergangenen Jahren bereits Grundsatzdiskussionen über die sogenannte „Straßenausbaubeitragssatzung“, kurz „Strabs“. Wo Ortsstraßen verbessert oder erneuert werden müssen, werden die Anlieger an den anfallenden Kosten beteiligt, so sieht es das Kommunalabgabengesetz (KAG) des Freistaats vor. In dem Landesgesetz als Einnahmequelle vorgesehen, kommt dem Vollzug und somit auch der Beibehaltung der Straßenausbaubeitragssatzung grundsätzlich verpflichtender Charakter zu. Kommunen, die auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, sind nun mal zur Generierung von Einnahmen gezwungen. Lediglich die wenigen Gemeinden mit besonders guter Finanzlage können von der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen absehen. Das sind von den 2.056 bayerischen Kommunen aber nur eine Hand voll.
Leider kann von einer einheitlichen Handhabung im Freistaat nicht die Rede sein. Zahlreiche Gemeinden haben die „Strabs“ gar nicht erst eingeführt, andere bereits wieder abgeschafft. Die Landeshauptstadt München und auch Nürnberg lassen derzeit die Abschaffung ihrer Satzungen unter juristischen Aspekten prüfen. Eine insgesamt unbefriedigende Situation. So wird den Gemeinden, die der gesetzlichen Verpflichtung nach dem KAG nachkommen automatisch der schwarze Peter zugeschoben.
Einstimmig wurde deswegen in der Oktober-Sitzung beschlossen, für eine einheitliche Regelung im KAG einzutreten. Entweder solle die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen generell für verbindlich erklärt, oder seitens der bayerischen Staatsregierung alternativ eine anderweitige aber gleichwertige Finanzierungsmöglichkeit im KAG verankert werden.
Der Diskussion vorausgegangen war ein Antrag der Freien Wähler, wonach die Verwaltung die Abschaffung der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung prüfen möge. Eine Abschaffung schloss Bürgermeister Thomas Zwingel nach derzeitiger Gesetzeslage aus. Eine schriftliche Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags bestätigte das Stadtoberhaupt in seiner Rechtsauffassung. Doch zeigte sich der Bürgermeister versöhnlich: „Wir zerfleischen uns hier im Stadtrat und verärgern die Bürger, dabei sind doch der Landtag und die Staatsregierung zuständig. Die müssen hier etwas ändern.“ Folgerichtig appellierte auch Dieter Vestner (SPD) an alle Fraktionen, sie möchten auf ihre jeweiligen Landtagsabgeordneten einwirken.
Erfreuliche Nachrichten gab es auch bezüglich des DSL-Ausbaus. Der Stadtrat beschloss, konkrete Angebote zum DSL-Ausbau von drei Netzbetreibern einzuholen.
Mit dem Verfahren zum DSL-Ausbau war nach internen Vorbereitungen Anfang des Jahres offiziell begonnen worden. Verzögerungen hatte es gegeben, weil die bayerische Staatsregierung Ende 2013 erhebliche Änderungen im Antragsverfahren beschlossen hatte und noch ein Ingenieurbüro eingeschaltet werden sollte. Nach der konkreten Bedarfsermittlung und einer Markterkundung wurde durch den jüngsten Stadtratsbeschluss der erste Schritt des zweistufigen Auswahlverfahrens abgeschlossen. So konnte Bürgermeister Thomas Zwingel dem Gremium jetzt vier Angebote vorlegen. Bei einem Anbieter hatten die Räte jedoch Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit. Schließlich habe man mit der Anfang des Jahres in Insolvenz gegangenen Firma Voxacom schlechte Erfahrungen machen müssen. Demzufolge wurden nun die Telekom, Kabel Deutschland und der Laufer Anbieter Bisping und Bisping zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Wenn die angeforderten Angebote vorliegen, hat der Stadtrat schließlich einen Netzbetreiber für den DSL-Ausbau zu wählen.
Mit dem Abschluss des Auswahlverfahrens ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Befassen musste sich der Zirndorfer Stadtrat auch mit dem Thema Kinderbetreuung. Hier war die Genehmigung von überplanmäßigen Haushaltsausgaben von einer halben Million Euro erforderlich.
So bedeutet der aktuelle Ausbau der Kinderbetreuung nicht nur Investitionen für Baumaßnahmen. Tatsächlich sind auch kommunale Zuschüsse zu den Betriebskosten der Einrichtungen zu gewähren. Die Höhe der Zuschüsse kann im Voraus schwer kalkuliert werden. Die nahezu vollständige Belegung aller Einrichtungen, verlängerte Buchungszeiten für die Betreuung sowie die staatlich geförderte Erhöhung des Angebots an Krippenplätzen haben im Laufe des Betreuungsjahres jedoch zu deutlichen Kostensteigerungen geführt.
Mit einstimmigem Beschluss verdeutlichte der Stadtrat den Stellenwert der Kinderbetreuung in der Bibertstadt.