Aus dem Stadtrat

März 2016

Was lange währt, wird endlich gut – dieser Sinnspruch trifft auf die März-Sitzung des Zirndorfer Stadtrats zu. Schließlich wurde im zweiten Anlauf der Haushalt für das aktuelle Jahr verabschiedet.
Außerdem befasste sich der Zirndorfer Stadtrat mit Anträgen der Wintersdorfer Grundschule und brandaktuell erneut mit der Straßenausbaubeitragssatzung.

Haushalt verabschiedet

Bereits zum zweiten Mal innerhalb von nur vier Monaten erschien die Beschlussfassung über Stellenplan, Finanzplan sowie Haushaltssatzung samt Haushaltsplan auf der Tagesordnung.
Der Stellenplan, der die städtische Personalplanung zeigt, wurde gegen sechs Stimmen genehmigt. Mit 19 zu 11 Stimmen wurde der Finanzplan und mit 16 zu 14 Stimmen letztlich auch Haushaltssatzung samt Haushaltsplan beschlossen.
Eigentlich war die Haushaltsverabschiedung bereits für die November-Sitzung des vergangenen Jahres vorgesehen gewesen. Während Stellenplan und Finanzplanung damals noch mehrheitlich beschlossen wurden, war die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan, also das eigentliche Werkzeug für die Finanzverwaltung mit konkret geplanten Maßnahmen für das anstehende Jahr, völlig überraschend abgelehnt worden.

Neuer Name für die Grundschule Zirndorf-Wintersdorf

Einstimmig folgten die Stadtratsmitglieder dem gemeinsamen Antrag von Schulleitung, Kollegium und Elternbeirat, die Wintersdorfer Grundschule zur „Bibertgrundschule Zirndorf-Wintersdorf“ umzutaufen. Der neue Name passt nicht nur zur topografischen Lage der Schule. Da die Schule als Lebensraum verstanden wird, sei die Identifikation der Kinder mit der Bildungseinrichtung ein großes Anliegen aller Verantwortlicher, heißt es im Antrag. Der Wunschname biete in Kombination mit kindgemäßem Logo eine hervorragende Möglichkeit hierzu. Und metaphorisch verdeutlichten die Mäander der Bibert, dass das Lernen im Schulalltag nicht immer geradlinig verläuft.

Rektor Ralph Kröner erhielt vom Zirndorfer Stadtrat außerdem grünes Licht für die Beantragung des Schulprofils „Flexible Grundschule“, einem Konzept für individualisierte Lernangebote und kooperative Lernformen.

Rechtsaufsichtliche Schritte gegen Einstufung der Weiherhofer Hauptstraße

Wiederholt hatte Bürgermeister Thomas Zwingel die amtierenden Stadtratsmitglieder vor einer vermeintlich fairen, aber rechtswidrigen Beurteilung der Weiherhofer Hauptstraße gewarnt. Am Morgen des 15. März erhielt er die endgültige Antwort des zuständigen Landratsamtes in Form eines rechtsaufsichtlichen Beanstandungsbescheides. Die Stadt wird nun kraft Bescheid verpflichtet, die Straße als Haupterschließungsstraße abzurechnen.

Seit dem Jahr 2013 beschäftigt die Thematik, die zwischenzeitlich zu einem Politikum geworden ist, den Zirndorfer Stadtrat.
Trotz mehrmaliger gegenteiliger Information durch die Verwaltung und die Rechtsaufsichtsbehörde hatte der Stadtrat die neu ausgebaute Weiherhofer Hauptstraße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert, um Anlieger, die über die Straßenausbaubeitragssatzung an den Kosten für Ausbauarbeiten beteiligt werden, zu schonen. Nach Meinung der Verwaltung und des LRA stellt sie jedoch eine Haupterschließungsstraße dar, was sich bei Anliegern mit einer etwas höheren Kostenbeteiligung bemerkbar macht.
Zirndorf verlangt von seinen Bürgern bereits deutlich niedrigere Prozentsätze als es die Mustersatzung vorsieht und die Beteiligungssätze für Hauptverkehrsstraßen fallen sogar geringer aus, als die Beteiligungssätze anderer (Landkreis-)Gemeinden für Haupterschließungsstraßen, wie in der Dezember-Sitzung auch ein Vertreter der Rechtsaufsichtsbehörde verdeutlichte. Das umstrittene Straßenausbaubeitragsrecht trifft auch bei der Stadtspitze auf wenig Gegenliebe, muss als geltendes Recht aber beachtet werden.

Den von Seiten der Freien Wähler vorgeschlagenen Klageweg gegen den Freistaat wollten aber selbst überzeugte Gegner des Straßenausbaubeitragsrechts nicht mitgehen. Mit 17 gegen 12 Stimmen fand sich nach hitziger Diskussion schließlich eine Mehrheit für die einzig rechtskonforme Lösung, der Rechtsauffassung des Landratsamtes zu folgen, die rechtswidrigen Beschlüsse zur Klassifizierung der Weiherhofer Hauptstraße aufzuheben und diese als Haupterschließungsstraße einzustufen.

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