Aus dem Stadtrat

Dezember 2015

Die Tagesordnung der letzten Stadtratssitzung des Jahres gestaltete sich mit insgesamt 14 Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil überschaubar. Hitzige und kontroverse Diskussionen blieben jedoch auch in der Weihnachtssitzung nicht aus.

Eröffnet wurde die Dezember-Sitzung des Zirndorfer Stadtrates mit friedvollen Worten. Pfarrer Werner Kraus und Mitglieder der katholischen Kirchengemeinde St. Josef der Arbeiter übergaben Bürgermeister Thomas Zwingel und somit ganz Zirndorf das Friedenslicht aus Bethlehem. Unter dem Motto „Hoffnung schenken – Frieden finden“ soll damit ein Zeichen für Gastfreundschaft und für Menschen auf der Flucht gesetzt werden.

Ortsrechtliche Bestimmungen auf den neuesten Stand gebracht
Einstimmig beschlossen wurde eine neue Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Zirndorf. Formelle Gründe erforderten die Anpassung der bestehenden Satzung.
Um bei einem möglichen Bürgerentscheid eine möglichst hohe Beteiligung der Bürger zu erreichen, hat sich der Stadtrat auf Vorschlag von Bürgermeister Thomas Zwingel einstimmig dafür entschieden, wie bei Wahlen alle Stimmberechtigten schriftlich über den Termin des Bürgerentscheids zu informieren, obwohl dies nicht vorgeschrieben wäre.

Außerdem wurde mit der „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen“ die Grundlage für die vier verkaufsoffenen Sonntage geschaffen.
Am 20. März, 26. Juni, 21. August und 23. Oktober dürfen die Geschäfte in der Zirndorfer Kernstadt von jeweils 13 bis 18 Uhr ihre Türen öffnen. Begleitet werden die verkaufsoffenen Sonntage mit Ausnahme des August-Termins, der mit dem Kirchweihsonntag zusammenfällt, von den beliebten Märkten in der Innenstadt.

Serviceverbesserungen für Fahrgäste
Auf Serviceverbesserungen dürfen sich die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs freuen. Bereits im April hatte der Kreisausschuss des Fürther Kreistags einstimmig die Anschaffung der „Dynamischen Fahrgastinformationsanlagen“ beschlossen. So werden Fahrgäste mittels digitaler Anzeigetafeln bequem über die nächsten Abfahrtszeiten informiert.
Am Bahn-Bus-Knotenpunkt Bahnhof Zirndorf und dem Anwandener S-Bahn-Haltepunkt werden insgesamt fünf Anlagen bereitgestellt. Während der Landkreis die Anschaffungskosten übernimmt, hat die Stadt die nicht unbeträchtlichen Stromkosten für den Betrieb zu tragen. Der Kostenübernahme stimmte der Zirndorfer Stadtrat angesichts der Verbesserung für die Fahrgäste in der Dezember-Sitzung mit breiter Mehrheit zu.

Eintrittspreise für das Bibert Bad
Im Rahmen der Beratungen zu Zuschüssen der Stadt für die Nutzung des Bades durch Zirndorfer Schwimmvereine wurden Vergünstigungen für städtische Mitarbeiter und Polizisten gestrichen. Zum großen Bedauern der Bäderleitung müssen künftig auch letztere den regulären Eintrittspreis bezahlen. Im Bedarfsfall unterstützten die Polizisten regelmäßig das Badpersonal, welches über die Anwesenheit der Beamten informiert war. Auf einfachem und schnellem Weg wurde so erheblich zur Sicherheit beigetragen. Kostenfrei bleibt der Eintritt nach Willen des Stadtrates lediglich für die Mitglieder der Zirndorfer Feuerwehren, da diese unter großen Risiken ehrenamtlich für die Stadt tätig sind.
Die Tarifstruktur - Erwachsene zahlen ab 1. Januar fünf Euro für zwei, bzw. sieben Euro für vier Stunden, die Tageskarte kostet 11 Euro - wurde bereits in der vergangenen Sitzung des Bäderausschusses Anfang Januar festgelegt. Ergänzend dazu wurde in der Dezember-Sitzung nun festgelegt, dass der Eintritt für Vereinsmitglieder bis 18 Jahre pro Trainingseinheit auf einen Euro, für erwachsene Vereinsmitglieder auf zwei Euro reduziert wird.

Bebauungsplan für den neuen REWE-Markt zugestimmt
Auch das Bauvorhaben des REWE-Marktes in der Albert-Einstein-Straße beschäftigte das Zirndorfer Beschlussgremium in der Weihnachtssitzung. Einstimmig wurde dem entsprechenden Bebauungsplan zugestimmt. Darüber hinaus forderten die Stadtratsmitglieder den nördlichen Lärmschutzwall zur Paul-Metz-Straße hin mit einem Durchgang für Fußgänger und Radfahrer zu unterbrechen. Nordstadt- und Siedlungsbewohnern wird dadurch ein „Umweg“ von 150 Metern erspart.

Fragwürdiges Abstimmverhalten
Mehr als bedenklich ist hingegen eine Mehrheitsentscheidung bezüglich der Einstufung der Weiherhofer Hauptstraße im Rahmen des Straußenausbaubeitragsrechts. Freie Wähler, Grüne und ein Großteil der CSU stimmten trotz Einleitung eines rechtsaufsichtlichen Beanstandungsverfahrens gegen die Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse.
Seit dem Jahr 2013 beschäftigt die Thematik, die zwischenzeitlich zu einem Politikum geworden ist, den Zirndorfer Stadtrat. Damals entschied sich der Stadtrat im Wissen um eine abweichende Rechtsauffassung des Landratsamtes Fürth bewusst für die Einstufung der Weiherhofer Hauptstraße als Hauptverkehrsstraße, um die Anlieger finanziell möglichst zu schonen. Über die Straßenausbaubeitragssatzung werden diese an den Kosten für Ausbauarbeiten beteiligt. Stadtverwaltung und Landratsamt waren nach eingehender rechtlicher Prüfung jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Weiherhofer Hauptstraße als Haupterschließungsstraße zu werten ist, was für die Anlieger eine etwas höhere Kostenbeteiligung bedeutet. Allerdings verlangt Zirndorf ohnehin schon deutlich niedrigere Prozentsätze von den Bürgern als es die Mustersatzung vorsieht. „Wir wollen unsere Bürger in jedem Fall schonen. Mir gefällt das Straßenausbaubeitragsrecht auch nicht, aber es ist geltendes Recht und das müssen wir beachten“, meinte Bürgermeister Thomas Zwingel dazu. Bereits im September 2014 war die Stadt Zirndorf seitens des Landratsamtes aufgefordert worden, die Klassifizierung der Weiherhofer Hauptstraße unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage erneut im Stadtrat behandeln zu lassen. In der darauf folgenden September-Sitzung war jedoch mehrheitlich, unter Festhaltung des namentlichen Abstimmungsverhaltens, an der rechtswidrigen Klassifizierung als Hauptverkehrsstraße festgehalten worden.
Dieser Beschluss wurde nun entgegen dem dringenden Rat des Bürgermeisters und obwohl das Landratsamt offiziell ein Beanstandungsverfahren eingeleitet hat in der Dezember-Sitzung erneut bekräftigt.
Dass in Zirndorf die Beteiligungssätze für Hauptverkehrsstraßen sogar geringer ausfallen, als die Beteiligungssätze anderer (Landkreis-)Gemeinden für Haupterschließungsstraßen, wie auch ein Vertreter der Rechtsaufsichtsbehörde in der Dezember-Sitzung wiederholt verdeutlichte, interessierte die Mehrheit der Stadtratsmitglieder nicht. Ebenso wenig kümmerte die Stadtratsmitglieder der Hinweis auf den zu Beginn der Amtszeit geleisteten Eid, „den Gesetzen gehorsam zu sein“. Stattdessen begründeten einige, warum die Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde, die im Übrigen durch verschiedene Gerichtsurteile bestätigt ist, nicht zutreffen kann. Unter Verweis auf die derzeitige Behandlung verschiedener Gesetzesentwürfe zum Straßenausbaubeitragsrecht im Landtag sprachen sich die Freien Wähler für eine Aussetzung der Beratungen bis zur Entscheidung im Landtag aus, was nach Aussage des Landratsamtes aber wenig Sinn macht. Die Klassifizierung sei trotzdem nötig, um die Kosten korrekt abrechnen zu können.
Mit Mut hat die rechtswidrige Entscheidung der Mehrheit der Stadtratsmitglieder jedenfalls nichts zu tun. Stattdessen wird das Landratsamt das eingeleitete Beanstandungsverfahren vermutlich fortsetzen und die Maßnahme als letztes Mittel selbst abrechnen.

Hinweis:
Alle öffentlichen Beschlüsse der Sitzung können auf der städtischen Homepage (http://www.zirndorf.de/Stadtrat.n35.html) eingesehen werden

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