Obwohl es sich bei der Übernahme des Wahldienstes um ein gemeindliches Ehrenamt handelt, zu dessen Übernahme grundsätzlich jeder Bürger verpflichtet ist, gewährt die Stadt Zirndorf ein Erfrischungsgeld. Reguläre Beisitzer werden mit 25 Euro, Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und Schriftführer wegen der besonderen Verantwortung sogar mit 35 Euro entlohnt. Soweit vom Arbeitgeber kein freier Tag gewährt wird, gewährt die Stadt Zirndorf zusätzlich 30 Euro für den Dienst am Wahlsonntag.
Interessenten wenden sich bitte an das Wahlamt der Stadt Zirndorf, Tel. 0911/9600-165 bzw. dewald@zirndorf.de .