Die Umsetzung der aktuellen EU-Vergaberichtlinien in das deutsche Recht bringt auch für die Kommunen wieder viel Beratungsbedarf mit sich: Von der Einführung elektronischer Vergabeverfahren über die Frage, wann öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nicht unter das Vergaberecht fällt bis hin zu den Neuregelungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, um nur einige Punkte herauszugreifen.
Das Vergaberecht umfasst im Wesentlichen das öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen und damit die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die beispielsweise Gemeinden bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, zu beachten haben.
An der Veranstaltung am 16. Juni 2016 im Wirtschaftsministerium in München war das Interesse so groß, dass aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sogar Teilnehmern abgesagt werden musste. Immerhin konnten aber 230 Interessierte begrüßt werden. In der Paul-Metz-Halle in Zirndorf konnten sich am 11. Juli 2016 rund 350 Teilnehmer informieren. „Das Vergaberecht ist für jeden Bürgermeister und jeden Bauamtler eine Herausforderung. Ob es durch die Neuregelung besser wird, muss sich zeigen,“ sagte Thomas Zwingel, Zweiter Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetags und Erster Bürgermeister der Stadt Zirndorf.
Die kommunalen Spitzenverbände führen regelmäßig zu aktuellen kommunalrechtlichen Fragestellungen und gesetzlichen Neuerungen Informationsveranstaltungen für ihre Mitgliedsgemeinden durch.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Thomas Zwingel, Zweiter Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetags und Erster Bürgermeister der Stadt Zirndorf
Tel. 0911 / 96 00-0
E-Mail: stadt@zirndorf.de
Homepage: www.zirndorf.de
Jessica Hövelborn, Pressesprecherin des Bayerischen Gemeindetags
Tel.: 089 / 36 00 09-38, mobil: 0173 85 65 872
E-Mail: jessica.hoevelborn@bay-gemeindetag.de
Homepage: www.bay-gemeindetag.de
Der Bayerische Gemeindetag
ist der Sprecher von 2.028 kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden. Gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und anderen Institutionen vertritt er kraft Verfassung die kommunalen Interessen. Der Verband berät seine Mitglieder umfassend und ist über den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf der Bundesebene sowie über das Europabüro der bayerischen Kommunen in Brüssel präsent.